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Thema: Umweltschutz/Kühlwasser-Einleitung
Neue Regeln für die WassernutzungKraftwerksbetreiber und Industrieunternehmen an der Unterelbe müssen künftig strengere Grenzwerte für die Einleitung von Kühlwasser einhalten.
Mit der neuen Verwaltungsvorschrift sollen die Wärmeeinleitungen entlang der Elbe so aufeinander abgestimmt werden, dass eine nachteilige Einwirkung auf das Gewässer ausgeschlossen ist. „Bei acht geplanten Kraftwerken an der Elbe von Geesthacht bis Cuxhaven wollen wir mit dem neuen Wärmelastplan helfen, den Fluss als ökologisches System zu sichern“, erklärt Volker Dumann von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Hamburg. Allein in der Hansestadt sind 27 Unternehmen von den neuen Regelungen betroffen. Entsprechend verhalten ist auch die Reaktion aus der Wirtschaft. „Im Ergebnis ist der Wärmelastplan Tideelbe ein gerade noch akzeptabler Kompromiss, auch wenn es nach wie vor eine Reihe von Kritikpunkten aus Sicht der Unternehmen gibt“, meint Frank Horch, der Vorsitzende des Industrieverbandes Hamburg. Deutlicher wird die Sprecherin der Norddeutschen Affinerie gegenüber E&M. „Wir können die neuen Grenzwerte nicht einhalten“, so Michaela Hessling. Eine Option für die Kupferhütte wäre es, Kühltürme zu errichten. Die Kosten dafür bezifferte Hessling auf rund 60 Mio. Euro. „Wir suchen aber eine andere Lösung, denn die Errichtung energieintensiver Kühlsysteme würde gleichzeitig unseren Bemühungen für den Klimaschutz entgegenwirken“, so die Sprecherin. Gemeinsam mit der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung suche man deshalb nach anderen Möglichkeiten, sagt Hessling und wies damit Medienberichte zurück, die Norddeutsche Affinerie wolle den Standort Hamburg notfalls ganz aufgeben. Individuelle Lösungen gesuchtAuch Industrievertreter Horch hält die praktische Anwendung der neuen Vorschrift für wichtiger als feste Grenzwerte. „Jedes betroffene Unternehmen muss in seinem Bestand geschützt werden“, sagt er und will betroffene Mitgliedsunternehmen darin unterstützen, die für die Produktion am Standort notwendigen Genehmigungen zu erhalten. Aus der zuständigen Behörde wird Verhandlungsbereitschaft signalisiert. „Wir berücksichtigen ebenso Wirtschafts- wie auch Umweltinteressen“, erklärt Dumann und verspricht betroffenen Unternehmen individuell abgestimmte Lösungen. Aber nicht nur die Industrie ist von der neuen Vorschrift betroffen. Anlass für die Neuregelung sind vor allem die aktuellen Planungen für Kraftwerksneubauten in Hamburg, Stade und Brunsbüttel und die damit verbundenen Auswirkungen der verstärkten Einleitung von aufgeheiztem Kühlwasser in die Elbe gewesen, erläutert Thomas Gaumert, Leiter der Wassergütestelle Elbe. Mit der Berücksichtigung des Sauerstoffgehaltes und der Temperaturgrenzwerte sei den zuständigen Behörden in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg ein „intelligenter Plan“ an die Hand gegeben worden, der an den Übergabepunkten des rückgeleiteten Kühlwassers genaue Messungen ermögliche. Dies erlaube Rückschlüsse auf den direkten Zusammenhang zwischen Temperatur und Sauerstoffgehalt auf der einen und der Kühlwassereinleitung auf der anderen Seite, erklärt Gaumert. Als Konsequenz müssen Kraftwerksbetreiber bei hohen Temperaturen ihre Leistung drosseln. „Das kann maximal sogar bis zum Stillstand eines Kraftwerks gehen“, sagt Gaumert und denkt dabei vor allem die Standorte Stade und Brunsbüttel, wo gleich mehrere geplante Kraftwerke ihre Abwärme einleiten sollen und es dadurch zu einer schädlichen Summationswirkung kommen könne. Den Kuchen aufteilenWährend den Betreibern bestehender Kraftwerke und Industrieanlagen noch eine Übergangsfrist zur Einhaltung der neuen Grenzwerte bis 2012 eingeräumt wurde, sah sich der Energiekonzern Vattenfall Europe beim Neubau seines Kohlekraftwerks Hamburg-Moorburg bereits im Genehmigungsverfahren mit den neuen Grenzwerten konfrontiert. Die wasserrechtliche Genehmigung habe bereits Werte aus dem neuen Wärmelastplan enthalten, obwohl dieser noch gar nicht verabschiedet gewesen war. Die Rechtmäßigkeit dieser Genehmigung lassen wir deshalb vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg überprüfen, erklärt eine Sprecherin von Vattenfall Europe. Für den Leiter der Wassergütestelle ist jedoch klar, dass die Lasten zwischen den jeweiligen Kraftwerksstandorten notfalls auch zeitweise umverteilt werden müssen. Vor allem der Bereich zwischen Hamburg und Geesthacht sei aus ökologischer Sicht problematisch, da hier der Wasseraustausch gezeitenbedingt geringer sei und der Sauerstoffbedarf bei steigenden Temperaturen deutlich zunehme. Er sieht die Lage deshalb ganz pragmatisch. „Der Naturraum Elbe ist nur ein Tortenstück, das bewirtschaftet werden kann. Wenn es viele Interessenten gibt, müssen sich diese bewusst sein, dass der Kuchen begrenzt ist“, sagt Gaumert und fühlt sich auch rechtlich auf der sicheren Seite. „Mit dem Wärmelastplan setzen wir auch Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie um“, so der Biologe. Autor: Kai Eckert |
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