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Mindestkontraktgröße


Die Mindestkontraktgröße bezeichnet die kleinste handelbare Einheit, die bei Abschluss eines Kaufs/Verkaufs von Gas oder Strom an Energiebörsen vereinbart werden muss. Unterhalb dieser Schwelle ist ein Handel somit untersagt. Dieser Schwellenwert war und ist oft Thema hitziger Debatten. V.a. kleinere Gaslieferanten werden durch zu hohe Mindestkontraktgrößen praktisch vom Handel ausgeschlossen. Angesichts dieser Entwicklung beschloss dann im Juni 2009 die Leipziger Energiebörse, die Mindestkontraktgröße von zehn auf nur mehr ein Megawatt abzusenken, was den Kreis der Marktteilnehmer entsprechend öffnete.

 

 

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