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LaufzeitverlängerungDie Laufzeitverlängerung ist ein zentraler Begriff der energiepolitischen Diskussion in Deutschland, seit die Bundesregierung (SPD und Grüne) im Jahr 2000 mit den Betreibern der Kernkraftwerke ein geregeltes Auslaufen der Anlagen mit klaren Fristen bis spätestens 2022 vereinbart hatte. Die Betreiber Eon, RWE, EnBW und Vattenfall verfolgten danach trotz des von ihnen mit der Bundesregierung geschlossenen Ausstiegsvertrages die Strategie, sich eine Option auf einen Ausstieg vom Ausstieg und eine Verlängerung der Laufzeiten offenzuhalten. Politisch unterstützt wurden sie dabei von CDU/CSU und FDP, die sich 2009 in ihrer Koalitionsvereinbarung auf eine Verlängerung festlegten. Der Bundestag beschloss am 28. Oktober 2010 die Ausdehnung der Laufzeiten der 17 deutschen Kernkraftwerke. Die vor 1980 gebauten sieben Anlagen sollen acht Jahre länger laufen, die zehn anderen Reaktoren dürfen noch 14 Jahre am Netz bleiben. |
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