Thema: KKWK
KWK kann starten
Zum 1. Januar 2009 ist das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz in Kraft getreten, das der klimafreundlichen Strom- und Wärmeerzeugung Auftrieb geben wird.
Die Experten, die Energie & Management und Technomar für ihre im Dezember 2008 abgeschlossene Studie zum KWK-Markt in Deutschland befragt haben, waren sich einig: Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung haben sich durch das novellierte KWK-Gesetz deutlich verbessert.
Der erste Pluspunkt ist die Erweiterung der Bonuszahlung auf den KWK-Strom, der nicht in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird. Dies gilt ab Anfang 2009, und zwar auch für KWK-Anlagen, die bereits vor dem 31. Dezember 2008 in Betrieb genommen wurden, bestätigt das für die Anmeldung der förderfähigen KWK-Anlagen zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (seihe auch www.bafa.de).
Die zweite wichtige Verbesserung ist die Erweiterung der KWK-Förderung auf neue oder modernisierte Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 2 MW, sofern sie „hocheffizient“ im Sinne der EU-Richtlinie sind, sowie auf den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen. Ein Wehrmutstropfen ist die auf insgesamt 750 Mio. Euro/a (davon maximal 150 Mio. Euro/a für Wärmenetze) begrenzte Fördersumme; allerdings werden die erworbenen Ansprüche in den Folgejahren nachgezahlt.
Ziel: Verdoppelung des KWK-Anteils
Die dritte positive Veränderung ist eine geglättete „Stufung“ der KWK-Boni. Der Zuschlag gibt es jeweils für die entsprechenden Leistungsanteile der Anlage: 5,11 Ct/kWh bis 50 kWel, 2,1 Ct/kWh zwischen 50 kWel und 2 MWel sowie 1,5 Ct/kWh über 2 MWel. Die zehnjährige Förderdauer für KWK-Anlagen bis 50 kWel bleibt, für die größeren Anlagen wird die Förderung sechs Jahre lang beziehungsweise für Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes vier Jahre lang, jeweils aber maximal für 30 000 Vollbenutzungsstunden gezahlt.
Für Objektversorgung hat die Gesetzesnovelle eine Streitfrage gelöst: Der Betreiber einer KWK-Anlage in einem Hausnetz hat den Anspruch auf einen abrechnungsrelevanten Zählpunkt und kann den Verbrauch der von Dritten versorgten Stromkunden über Unterzähler versorgen.
Zusätzlichen Auftrieb bringt das Impulsprogramm der Bundesregierung für Mikro-KWK bis 50 kWel. Die Richtlinie, die die Gewährung von Investitionszuschüssen regelt, galt allerdings nur bis Ende 2008 und ist vom Bundeswirtschaftsministerium noch nicht verlängert worden.
Ist somit sichergestellt, dass das politische Ziel einer Verdoppelung des KWK-Anteils an der Stromerzeugung bis 2020 erreicht wird? Die befragten Experten bleiben skeptisch, nicht nur wegen der bevorstehenden Konjunkturdelle. Der Akquisitionsaufwand für KWK-Projekte bleibt hoch und es fehlen qualifizierte Mitarbeiter, klagen Hersteller, Planer und Contractoren.
Autor: Jan Mühlstein
|