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Thema: Energieeffizienz

 

Ordnungsrecht oder Markt? Energieeffizienz voranbringen!

Ist eine strenges Ordnungsrecht der richtige Weg, die Effizienz zu steigern, oder sollte man besser Marktkräfte fördern? Annegret-Claudine Agricola und Stephan Kohler* wägen ab.


Zunächst einmal die positive Nachricht: Die ehrgeizigen Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz sind erreichbar, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise. Es gibt große wirtschaftliche Potenziale, um die Energieeffizienz auf der Nachfrageseite voranzubringen. Die Effizienztechnologien sind verfügbar, Know-how für Systemlösungen auch, und die Kapitalrendite für zahlreiche Effizienzmaßnahmen liegt im zweistelligen Prozent-Bereich. Dennoch: Die von der Bundesregierung angestrebte Verdoppelung der Energieproduktivität bis 2020 ist eine große Herausforderung. Die Energieproduktivität muss dazu pro Jahr um rund 3,2 Prozent gesteigert werden, ein Wert, der seit 1990 nie erreicht wurde.


Einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung von Energieeffizienzmärkten kann eine Rahmensetzung durch das Ordnungsrecht leisten. Ein Beispiel hierfür ist die Ökodesign-Richtlinie (EU-Richtlinie 2005/32/EG zur „Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte“).  Auf deren Basis werden derzeit EU-weit sukzessive für mehr als 20 Produktgruppen Mindeststandards für die produktspezifische Energieeffizienz eingeführt. Die Einhaltung der Mindestenergieeffizienz-Standards ist zukünftig die Voraus­setzung, um diese Produkte auf den EU-Binnenmarkt zu bringen. Prominentes Beispiel dafür ist das sogenannte Glühlampen-Verbot. Durch die Mindest­energieeffizienz-Standards für Haushaltslampen werden Glühlampen ab September 2009 nach und nach vom europäischen Markt verschwinden, da sie die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Zweifelsohne ein Beitrag zur Energieeinsparung. Diese Maßnahme soll in der EU-27 eine Energieeinsparung von circa 39 TWh/a bis zum Jahr 2020 sicherstellen.


Zusätzliche Mobilisierung der Marktkräfte


Damit Produkte mit deutlich überdurchschnittlicher Energieeffizienz auf den Markt kommen, sind Anreize für Hersteller und Anbieter von Effizienzprodukten, aber auch für die Entscheider in Haushalten und Unternehmen nötig. Entsprechende Anreize werden zum Beispiel durch ordnungs­rechtliche Vorgaben zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten und Systemen gesetzt. Diese Instrumente schaffen Markttransparenz für den Energieverbrauch, entweder durch eine differenzierende Kennzeichnung wie beispielsweise bei Haushaltsgeräten und  Gebäuden, oder durch die Kenn­zeichnung von Best-Produkten. Ausgangspunkt sind wiederum gesetzliche oder teilweise auch freiwillige Vorgaben zur Energieverbrauchs-Kennzeichnung.


Zugleich motivieren diese Transparenzvorgaben die Anbieter, ihre Energieeffizienzprodukte auch entsprechend zu bewerben. Auf dieser Basis können sich Wettbewerbskräfte entfalten, die versuchen, eine Nachfrage nach hocheffizienten Angeboten zu erzeugen und die zugleich bestrebt sind, immer bessere Produkte und Angebote auf den Markt zu bringen; sie treiben damit die technologische Produktentwicklung voran.


Ein Beispiel hierfür ist die seit 1998 in Deutschland umgesetzte EU-Vorgabe zur Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeräten (EU-Rahmenrichtlinie 92/75/EG). Die daraus resultierenden Vorgaben für die Kennzeichnung verschiedener Produkt­gruppen haben erfolgreich einen Energieeffizienzmarkt in diesem Segment geschaffen. Die gleiche Entwicklung wurde mit dem bedarfsorientierten Energieausweis für Gebäude angestoßen. Im Bereich der Haushaltsgeräte wird von der Bundesregierung im Sinne einer europäischen Top-Runner-Strategie die harmonisierte Umsetzung von Mindestenergieeffizienz-Standards und Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung verfolgt.


Energieeffizienzmärkte mit Ordnungsrecht unterstützen


Gesetzliche Vorgaben können einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Energieeffizienzziele leisten. Mindestenergieeffizienz-Standards tragen hierzu wesentlich bei, aber sie allein können auch Gegenreaktionen im Markt auslösen. So reagierten die Verbraucher in Deutschland auf das angekündigte EU-weite Glühlampenverbot mit Vorratskäufen. Der Glühlampenabsatz ist infolge des angekündigten Verbots in den ersten Monaten des Jahres erheblich gestiegen und die angestrebte Energieeinsparung wird durch die Reaktion der Verbraucher zeitlich verzögert.


Die zentrale Herausforderung liegt demnach darin, mit der Ausgestaltung des europäischen und nationalen Rechts einen Rahmen zu schaffen, der Anreize zur Entwicklung von Energieeffizienzmärkten setzt. Um die erheblichen Effizienzpotenziale in den verschiedenen Verbrauchs­sektoren zu heben, bedarf es vor allem kreativer Marktanbieter, die mit innovativen Produkten, Anlagen und Dienstleistungen die Bedürfnisse ihrer Kunden energieeffizient decken. Keinesfalls aber sollte der Gesetzgeber vorschreiben, was konkret innovative Produkte sind. Auch und gerade nicht in Verbindung mit der Umsetzung der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie.


In Vorbereitung des Klimagipfels in Kopenhagen im Dezember 2009 werden in der Politik vielerorts Stimmen laut, die mehr „grüne Investments“ fordern. Hier nimmt die Steigerung der Energieeffizienz auf der Nachfrageseite – in Gebäuden, bei Geräten, Anlagen und Systemen sowie im Verkehr – eine Schlüsselrolle ein. Standards und Kriterien für Energieeffizienz können einen wesentlichen Beitrag leisten, wenn sie technologieoffen dazu beitragen, Verbrauchern und Entscheidern in Unter­nehmen Orientierung zu geben und Transparenz über den Qualitätsaspekt „Energieeffizienz“ schaffen.

*Autoren: Stephan Kohler, Annegret-Claudine Agricola, Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Berlin

Tags

  • Energieeffizienz
  • Ordnungsrecht
  • Energieverbrauchs-Kennzeichnung
  • Energieeffizienzmärkte
  • Mindesteenergieeffizienz-Standards




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